WdJ 2016

Naturschutz

Im Grunewald gibt es acht Naturschutzgebiete und zwei europäische Schutzgebiete, aber der Natur- und Artenschutz ist nicht auf die Schutzgebiete beschränkt, sondern findet laut Berliner Waldbaurichtlinie grundsätzlich auf der gesamten Waldfläche statt. Besonders geschützte Biotope wie Moore, Trockenrasen, Wiesen, Kleingewässer und naturnahe Wälder werden durch gezielte Maßnahmen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in enger Abstimmung mit den Berliner Forsten erhalten, entwickelt und wiederhergestellt. Maßnahmen sind u. a.

  • Entkusselung von Mooren (Gehölzentnahme),
  • Renaturierung der Gewässerufer,
  • Schutz des Röhrichts,
  • Beweidung offener Bereiche, z. B. Dahlemer Feld und Dachsheide,
  • Mahd von Wiesenflächen,
  • Offenhaltung von sandigen Hängen.

Für die Naturschutzgebiete liegen Pflege- und Entwicklungspläne mit Vorgaben für die Bestands- und Biotoppflege vor. Im Rahmen eines Managements wird kontrolliert, ob die Schutzziele erreicht werden und Anpassungen in der Pflege erforderlich sind.

Die Berliner Waldbaurichtlinie sieht auch vor, den Anteil des "Biotopholzes" zur Förderung und Sicherung von Vorkommen gefährdeter Tier-, Pflanzen und Pilzarten im gesamten Waldgebiet zu erhöhen. Deshalb werden mindestens 5 -10 vitale Altbäume pro Hektar einzeln oder in Trupps von den Berliner Forsten erhalten und aus der Nutzung ausgenommen. Besonderem Schutz unterliegen die Brutbäume von Heldbock und Eremit.

Auch auf die Reproduktions- und Ruhezeiten störungsempfindlicher Vogelarten wird bei der Arbeitsplanung und -ausführung der Berliner Forsten Rücksicht genommen.

In besonders sensiblen Bereichen sind Nutzungsbeschränkungen notwendig, um Konflikte zwischen einer intensiven Erholungsnutzung und dem Biotop- und Artenschutz zu vermeiden. So sind Teile der Naturschutzgebiete eingezäunt, um sie vor einem Betreten zu schützen.

Gezäunter Bereich im Naturschutzgebiet Barssee und Pechsee (Planungsbüro Förster)